Inhalte von pädagogischen Schutzkonzepten gegen Gewalt
aktives und auditierbares Qualitätsmanagement

Konzeption gegen Gewalt
Beschwerdemanagement
intern / extern
Partizipation / Selbstvertretung
Fortbildungen
Copyright Schutzkonzepte.net
Ergänzende Vorgaben der jeweiligen Bundesländer:
Risikoauditierung (Ressourcen und Risikoanalyse) als Grundlage
Verhaltenskodex für Betreuende
Partizipationskonzept
Sexual- und Medienpädagogisches Konzept
Verbindliche Verfahrenswege bei grenzverletzendem Verhalten
Aufnahme der Inhalte des Schutzkonzeptes gegen Gewalt in die Unternehmenskultur, das Leitbild, das Einstellungsverfahren und die Erstellung und Anwensung eines Verhaltenskodex
Regelmäßige begleitende Maßnahmen:
Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse müssen seitens des Trägers der Einrichtung in regelmäßigen Abständen anzufordert und geprüft werden (§ 72a SGB VIII)
Regelmäßge Qualifizierung / Fortbildung der Mitarbeitenden zu den Themenbereichen:
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Kinderrechte, Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung
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Partizipation und Beschwerde
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Präventives Handeln, Deeskalation und Krisenintervention
Aufbau und regelmäßige Auditierung eines aktiven Qualitätsmanagements
Das Vorhalten eines Schutzkonzeptes ist Grundvoraussetzung für die Erteilung und / oder Weiterführung der Betriebserlaubnis einer pädagogischen Einrichtung
(gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
