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Inhalte von pädagogischen Schutzkonzepten gegen Gewalt

aktives und auditierbares Qualitätsmanagement

     Konzeption       gegen Gewalt

Beschwerdemanagement

          intern / extern

  Partizipation / Selbstvertretung

Fortbildungen

 Copyright Schutzkonzepte.net

 

Ergänzende Vorgaben der jeweiligen Bundesländer:

Risikoauditierung (Ressourcen und Risikoanalyse) als Grundlage

Verhaltenskodex für Betreuende

Partizipationskonzept

Sexual- und Medienpädagogisches Konzept

Verbindliche Verfahrenswege bei grenzverletzendem Verhalten

Aufnahme der Inhalte des Schutzkonzeptes gegen Gewalt in die Unternehmenskultur, das Leitbild, das Einstellungsverfahren und die Erstellung und Anwensung eines Verhaltenskodex

Regelmäßige begleitende Maßnahmen:

Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse müssen seitens des Trägers der Einrichtung in regelmäßigen Abständen anzufordert und geprüft werden (§ 72a SGB VIII)

Regelmäßge Qualifizierung / Fortbildung der Mitarbeitenden zu den Themenbereichen:

  • Kinderrechte, Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

  • Partizipation und Beschwerde

  • Präventives Handeln, Deeskalation und Krisenintervention

Aufbau und regelmäßige Auditierung eines aktiven Qualitätsmanagements

Das Vorhalten eines Schutzkonzeptes ist Grundvoraussetzung für die Erteilung und / oder Weiterführung der Betriebserlaubnis einer pädagogischen Einrichtung

(gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

Schutzkonzept

Adresse

Lobedanzgang 11
19053 Schwerin

Kontakt

Telefon:
0385 / 39445555
Email:  info@schutzkonzepte.net

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